Das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde im Juni 2021 vom Bundeskabinett verabschiedet und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Ziel ist die Verbesserung der internationalen Situation des Menschen-, Arbeits- und Umweltschutzes Rechte in Lieferketten, die von in Deutschland ansässigen Unternehmen verlangen, die Geschäftsbeziehungen mit allen ihren Lieferanten angemessen zu verwalten.
Die zu erfüllenden Verpflichtungen werden nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten eingeteilt, je nachdem, ob es sich um den Geschäftsbereich selbst, einen direkten Vertragspartner oder einen indirekten Anbieter handelt. Deshalb müssen alle direkten oder indirekten Lieferanten dieser deutschen Unternehmen die im Gesetz festgelegten Praktiken einhalten.
Die unternehmerische Due Diligence umfasst: Richten Sie ein Risikomanagementsystem ein und führen Sie eine Risikoanalyse durch Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie des Unternehmens Etablieren Sie vorbeugende Maßnahmen Bei festgestellten Rechtsverstößen umgehend Korrekturmaßnahmen umsetzen Richten Sie ein Beschwerde- oder Anspruchsverfahren ein Dokumentations- und Berichtspflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten Wir laden Sie ein, unseren LkSG-Leitfaden mit detaillierteren Informationen und Praxisbeispielen über unsere AHK-Akademie anzufordern und zu lesen: https://ahk.nexit.com.uy/en/guia-ley-de-la-cadena-de-suministro